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WS LANDCAD Planauskunft – zur Umsetzung der BauGB-Novelle

WS LANDCAD Planauskunft
WS LANDCAD Planauskunft

Die Novellierung des BauGB

Die Neufassung des Baugesetz­buches vom 07.07.2023 ist am 01.08.2023 gültig geworden. Die Novellierung setzt das Vorhaben der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode zur vorrangigen Digitalisierung und Beschleunigung von Bauleitplanverfahren um. Besonders interessant sind für das Bauleitplanungsverfahren die Veränderungen im Paragrafen 3, 4, 4a und 6.

In den §§ 3(2), 4(2) und 4a(2) geht es um die Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall, sprich die Veröffentlichung im Internet. Planungsportale lösen damit die bisherigen Mechanismen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ab. In 4a(6) wird auf die Einhaltung der Beschlüsse des IT-Planungsrates und die Vorgaben der Onlinedatenzugangsgesetze im Bauleitplanverfahren hingewiesen. Diese weisen auf das Format XPlanGML als verbindlich einzusetzenden Standard im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie hin.

Im § 6 (4) geht es um die Reduktion der Verfahrensdauer. Für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind, gilt ab jetzt eine Regelgenehmigungsfrist von einem statt drei Monaten.

Daraus ergeben sich vier Kernaufgaben:

  • Information und Beteiligung im Internet
  • Beschleunigung von Verfahren
  • Einhaltung der Vorgaben durch die Onlinedatenzugangsgesetze
  • Einhaltung der Vorgaben durch den IT-Planungsrat (XPlanung)

Widemann Systeme bietet die Lösung für die neuen Anforderungen

Mit der in WS LANDCAD 2024 neuen Exportmöglichkeit aus dem Modul GeoXchange werden die neuen Anforderungen genau zur rechten Zeit erfüllt. Der Export ermöglicht eine vollständige Übergabe der Bauleitpläne mit höchster Datenqualität, georeferenziert und mit allen Sachdaten direkt ins Internet. Die Darstellung des Plans wird dabei exakt aus WS LANDCAD übernommen. Webseitig stehen alle Sachdaten für Abfragen und Analysen über die gesamte Fläche einer oder mehrerer Planungen oder einzelner Planzeichen zur Verfügung.

Möchten Sie die Anwendung der WS LANDCAD Planauskunft als Video auf Youtube sehen?

Hinweis: Mit dem Starten des Videos sammelt Youtube/Google Daten Ihres Besuchs.

Das Konzept besteht naturgemäß aus zwei Komponenten: dem Export aus WS LANDCAD über das Modul GeoXchange und dem Import in die webbasierte WS LANDCAD Planauskunft.

Neue Exportmöglichkeit aus WS LANDCAD

Neu ist der Befehl „IRIS Export“ im Modul GeoXchange.  

Der Export besteht aus drei Teilen: dem Export einer georeferenzierten und zugeschnittenen Plangrafik sowie der Übertragung sämtlicher Sachdaten. Gleichzeitig wird eine XPlanGML herausgeschrieben.

Der Export der Sachdaten bietet die Möglichkeit zur Konfiguration von Attributsnamen. Beispielsweise kann das Attribut „TH“ in „Traufhöhe“ und damit in einem für Bürger allgemein verständlichen Namen umbenannt werden. Auch ist eine Abwahl von Planzeichen und Präsentationsobjekten möglich, um einen Plan lesbarer zu gestalten. Die Konfiguration ist speicherbar und damit für die nächsten Exporte aufrufbar.

Sachdatenimport in WS LANDCAD Planauskunft

Die WS LANDCAD Planauskunft basiert auf der bewährten zukunftsweisenden Technologie des Integrativen RaumInformationsSystems IRIS 3. Das ist ein webbasiertes System mit komfortablen Navigations- und Suchwerkzeugen und eignet sich mit seiner hohen Performance einerseits zukünftig als Informationsplattform für die vorgezogene Beteiligung und andererseits als Bürgerinformationssystem. Inhalte und Darstellungen können für die unterschiedlichen Nutzergruppen individuell konfiguriert werden. Über eine Ebenensteuerung wird die Darstellung der Fachthemen gesteuert.

Luftbilder, Liegenschaftskarten, historische Karten und weitere Fachthemen können eingebunden werden. Die Exportdatei wird über eine übersichtliche Planverwaltung eingeladen und direkt lagegerecht in die Basisdaten eingefügt. Dabei ist die Transparenz der Darstellung beliebig einstellbar. So können Sie die Lagegenauigkeit besser beurteilen.

Mit der Speicherung werden sämtliche (konfigurierten) Planzeicheninformationen in WS LANDCAD Planauskunft hereingeholt. Die dazugehörigen Geo- und Rasterdaten werden jetzt in einem Informationsfenster angezeigt. Die Daten stehen mit sämtlichen Attributen für Such- und Analysefunktionen zur Verfügung.

Eine Objektliste bietet die Möglichkeit, einzelne Planzeichen auszuwählen und darstellen zu lassen. Beispielsweise lassen sich alle Flächen, denen offene Bauweisen zugeordnet sind, selektiert darstellen.

Über eine Verschneidung mit anderen Katastern wie z. B. einem Liegenschaftskataster aus IRIS 3 lassen sich zukünftig Potenzialflächen und Baulücken identifizieren. Überschneidungen mit einem Baum- oder Leitungskataster machen dann auch mögliche Kollisionen deutlich.

Einzelne Kartenausschnitte lassen sich als Rasterbild (pdf) ausgeben. Frei ausgewählte Geometrien lassen sich als ESRI-Shape-Datei oder als GeoJSON für weitere Nutzungen herausschreiben.

Anwender*innen bekommen so sehr schnell und auf sehr einfache Weise spezifische Informationen aus an sich komplexen und unübersichtlichen Datenstrukturen. Für eine höhere Transparenz.

Wie geht es weiter?

Damit Sie die neuen Funktionen der WS LANDCAD Planauskunft künftig auch ohne zusätzliche Installation von Software in Ihrem Haus nutzen können, soll zusätzlich eine Lösung als SaaS (Software as a Service) geschaffen werden. Büros können so ihren Auftraggebern die Planungen nicht nur als XPlanGML zur Verfügung stellen, sondern ihnen gleichzeitig die Möglichkeit geben, sich die Pläne anzuschauen und ihre Abfragen zu machen. Gemeinden, die Bauleitpläne aus Personalgründen nicht selbst erstellen können, nutzen die Plattform für die Entgegennahme der Planungsergebnisse.

Fazit

Mit WS LANDCAD Planauskunft bieten wir unseren Kunden genau die Lösung, die im Rahmen der Novellierung des BauGB gefordert wird. Das Internet wird als Austauschplattform ins Zentrum gerückt und dient so der Beschleunigung von Verfahren unter Einhaltung der Vorgaben aus den Onlinedatenzugangsgesetzen und den Vorgaben des IT-Planungsrats.

Möchten Sie mehr zur Novellierung des BauGB und WS LANDCAD Planauskunft erfahren?

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